Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und SE-Verwaltung?
Der WEG-Verwalter wird durch die Eigentümerversammlung bestellt und ist für alle Fragen der gemeinschaftlichen Verwaltung zuständig. Damit endet seine Kompetenz und Vollmacht sozusagen vor der Wohnungseingangstür des einzelnen Wohnungseigentümers. Nutzen Sie selbst Ihre Wohnung, werden Sie sich im Regelfall selbst um die Bewirtschaftung Ihres Sondereigentums kümmern. Vermieten Sie, kann es sinnvoll sein, diese Aufgabe an einen Dritten zu übertragen und mit diesem einen weiteren Verwaltungsvertrag abzuschließen. Das ist der sogenannte „Sondereigentumsverwaltungsvertrag“.
Dieser kann mit dem amtierenden WEG-Verwalter, aber auch mit jedem anderen sachverständigen Verwalterkollegen abgeschlossen werden. Aufgrund der häufigen Verflechtung von Fragen des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums ist es jedoch empfehlenswert, den WEG-Verwalter auch mit der Verwaltung des Sondereigentums zu beauftragen.
