Warum muss ich Hausgeld zahlen, obwohl meine Wohnung unvermietet ist?
Das WEG verpflichtet jeden Eigentümer, seinen monatlichen Beitrag zu den Kosten der Bewirtschaftung der Immobilie zu leisten. Auch wenn einzelne Wohnungen unvermietet sind, fallen Beiträge z.B. für Treppenhauslicht, Heizung, Hausmeister, Wohngebäudeversicherung u.a. an. Da diese Rechnungen bezahlt werden müssen, kann der WEG-Verwalter keine Rücksicht darauf nehmen, ob Sie als vermietender Eigentümer auch Miete erhalten und erfüllt nur seine Pflicht, wenn er von Ihnen die pünktliche Zahlung des laut Wirtschaftsplanes beschlossenen Hausgeldes verlangt.
