Kann mein Mieter den WEG-Verwalter anrufen, wenn er in seiner Wohnung Mängel hat?
Haben Sie uns die Verwaltung Ihres Sondereigentums übergeben, dann kümmern wir uns selbstverständlich im Rahmen unseres SE-Vertrages um alle Belange Ihres Mieters. Verwalten Sie selbst Ihren Mietvertrag, haben wir keine Befugnis, mit Ihrem Mieter Vereinbarungen zu treffen, Mängel zu beheben oder andere Aktionen zu Ihren Lasten zu beauftragen. Ausgenommen hiervon sind Reparaturen, die aufgrund einer Verstopfung der Abwasserleitung, eines Wasserschadens oder eines Heizungsausfalls entstehen. Hier sollte uns Ihr Mieter direkt ansprechen oder eine Notrufnummer wählen, da durchaus Teile des Gemeinschaftseigentums Ursache des Problems sein können.
