Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Auf Grundlage des §359 im Einkommensgesetz können Handwerksleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungen von der Steuererklärung abgesetzt werden. Seit 2006 besteht diese Möglichkeit auch im Rahmen der WEG-Abrechnung.
Beispiele:
Hausmeister, Gartenpflege, Winterdienst, Ungezieferbekämpfung, Schornsteinreinigung, Wartung von Fahrstuhl, Heizung und Hebeanlagen, Reinigung von Haus, Treppen und Dachrinnen.
