Was ist Gemeinschaftseigentum und was ist Sondereigentum und wie erkenne ich das am besten?
Sondereigentum ist alles das, was laut Gesetz verändert, beseitigt oder eingefügt werden kann, ohne die Interessen eines anderen Eigentümers zu beeinflussen. Damit gehören alle wesentlichen Bestandteile im Inneren Ihrer Wohnung zum Sondereigentum. Dazu zählen im Regelfall auch die Heizkörper, die Badentlüftung, die Absperrventile Ihres Warm- und Kaltwasseranschlusses, Ihre Klingel / Wohnungssprecheinrichtung oder der Belag Ihres Balkons.
Alles andere, vor allem auch die Fassaden oder Balkonaußenseiten, Außenanlagen, Fenster u.v. mehr ist GE. Sind Sie sich nicht sicher, schauen Sie bitte in Ihre Teilungserklärung oder fragen Sie Ihren Verwalter. Wir antworten gerne.
